Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Basis für unsere Geschäftsbeziehung

Kinskys´s Gastro GmbH – Restaurant Retro

Sie finden nachstehend allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen (Bankettvereinbarungen) im Restaurant Retro, die Vertragsbestandteile des von Ihnen (in der Folge Veranstalter genannt) erteilten Auftrages sind. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung. Der Veranstalter hält das Restaurant für sämtliche Schäden, insbesondere Verwaltungsstrafen, die aus der Nichteinhaltung der gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften, insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben, herführen, Schad- und klaglos und stellt ihn haftungsfrei.

Wenn keine anderen Vereinbarungen festgelegt werden, gilt in der Regel, dass die Firma Kinsky`s Gastro GmbH erst mit Erhalt der firmengemäß unterfertigten Auftragsbestätigung/ -erteilung seitens des Auftraggebers den Auftrag annehmen und ausführen kann.

Um einen reibungslosen Ablauf bzw. Vorkehrungen für die Vorbereitung der Veranstaltung durchführen zu können, muss die unterfertigte Auftragsbestätigung spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der Firma Kinsky`s Gastro GmbH einlangen.

Vorauszahlung:

Bei privaten bzw. geschlossenen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Geburtstage, Firmen-, und Weihnachtsfeiern oder dergleichen, muss eine Vorauszahlung von 50 Prozent der Angebotssumme mindestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das Bankkonto der Firma Kinsky`s Gastro GmbH überwiesen werden. 

Garantie der teilnehmenden Personenanzahl:

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass das Restaurant Retro bei jenen Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens sieben Arbeitstage vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen und der Speisenauswahl benötigt. Die gemäß Veranstaltungsangebot bzw. -vertrag gebuchte Mindestanzahl wird dem Veranstalter vom Restaurant Retro jedenfalls in Rechnung gestellt.

Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc. werden zusätzlich verrechnet.

Sollte die garantierte Personenanzahl um mehr als fünf Prozent überschritten werden, bitten wir um Ihr Verständnis, dass die gewünschte Speisenfolge unter Umständen nicht serviert werden kann.

Stornierung von Veranstaltungen, sofern nicht anders vereinbart:

Storno:

  • Ab Buchung werden Ihnen 20 Prozent
  • und innerhalb von zwei Wochen vor Ankunft 50 Prozent
  • und innerhalb einer Woche vor Ankunft 70 Prozent

des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt.

Bei einem Teilnehmerausfall von mehr als zehn Prozent der gebuchten Anzahl verrechnen wir als Stornogebühr das gebuchte Arrangement für die ausgefallenen Teilnehmer*innen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, da auch wir die bei uns getätigten Reservierungen einhalten müssen. Stornierungen Ihrerseits akzeptieren wir nur schriftlich.

Preise:

Unsere Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, Abgaben und Service (vorbehaltlich des Punkt sieben dieser Geschäftsbedingungen). Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste. Das Trinkgeld ist nicht in den Preisen inkludiert.

Getränkeabrechnung:

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Veranstalter anerkennt die Bezifferung des Getränkeverbrauchs durch das Restaurant, die nach tatsächlichem Verbrauch erfolgt.

Veranstaltungen nach den regulären Öffnungszeiten:

Je angefangener Stunde nach unseren regulären Öffnungszeiten behalten wir uns vor, pro benötigtem Mitarbeiter € 70,00 (exkl. USt und Fahrtkostenersatz) in Rechnung zu stellen. 

Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke:

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des Restaurants. Von Seiten des Restaurants kann dafür ein nach dem Ermessen festzulegender Pauschalbetrag verrechnet werden.

Technikerarbeiten von Fremdfirmen: Preise je nach Aufwand.

Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Die Fremdfirma darf nur mit Genehmigung des Restaurants Arbeiten bzw. Änderungen am Restauranteigentum vornehmen. 

Wertsachen:

Wertgegenstände wie Maschinen, Bilder, Bargeld, Laptops, Ausstellungsgegenstände usw., welche von den Teilnehmer*innen der Veranstaltung, dem Veranstalter oder von sonstigen Dritten eingebracht werden, unterliegen keinesfalls der Haftung des Restaurants. Wird das Restaurant von dritter Seite in Anspruch genommen, stellt der Veranstalter das Restaurant diesbezüglich zur Gänze schad-, klaglos und haftungsfrei.

Musik:

Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, dem Restaurant die Details rechtzeitig bekanntzugeben. Die Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer erfolgt direkt durch den Veranstalter. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

Dekoration:

Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Restaurant schriftlich mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden. Weiters müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

Raummieten:

Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des von Ihnen gewünschten Mobiliars, soweit im Hause vorhanden. Das Restaurant behält sich den Anspruch der Mietbezahlung einer nicht durchgeführten Veranstaltung vor.

Betriebsanlage

Die Betriebsanlage, ausgeschlossen sind Sanitärräume, ist Videoüberwacht!

Mit Auftragserteilung akzeptieren Sie unsere AGB und erklären sich damit einverstanden.

Das Lokal bzw. die für Gäste zugänglichen Bereiche (u.a. Toiletten, Gegenstände wie Lampen, Tische, so wie Stühle, Sitzbänke, Vorhänge etc.) werden vorher gemeinsam mit Ihnen besichtigt, auf Schäden kontrolliert und dokumentiert.

Sanitärraum

Binden oder Tampons sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter, welcher in jeder Damentoilette vorhanden ist, entsorgt. Große Mengen an Toilettenpapier müssen vermieden werden, da es sonst zur Verstopfung der Hebeanlage kommen kann. Die Reparaturkosten werden in so einem Fall dem Mieter in Rechnung gestellt.

Im Schadensfall kommt der Mieter für die Kosten auf.

Haftung:

Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Jene Beschädigungen sind dem Restaurant voll zu ersetzen. Gegebenenfalls wird das Restaurant den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Restaurant haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verluste derselben nur bei grob fahrlässigem Eigenverschulden und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Lärmbelästigung/ Lautstärke

Um eine Lärmbelästigung und Störung der Anrainer und Nachbarn zu vermeiden, ersuchen wir Sie, sich im Außenbereich ruhig und leise zu verhalten. Die Lautstärke der Musikanlage darf, laut Betriebsanlagenbeschreibung, 54 dB nicht überschreiten.

Das Tanzen im Lokal ist, wegen der Trittschallübertragung zu den Nachbarn, behördlich untersagt. Tanzen auf Tischen, Stühlen und auf der Bar ist untersagt, da es zu Verletzungen kommen kann.

Rauchen

Rauchen ist im Lokal seitens des Gesetzgebers nicht erlaubt.

Es darf nur im Freien auf der Terrasse geraucht werden. Dabei ist die Lärmentwicklung zu beachten, damit es nicht zu Beschwerden seitens der Nachbarn kommt.

Das Rauchen in Gruppen (nicht mehr als vier Personen) ist vor dem Eingang aus Nachbarschaftsrücksicht nicht erlaubt.

Waffen und Rauschmittel

Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist ausnahmslos verboten. Schlägereien werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

Das Mitbringen und Konsumieren von illegalen Rausch- oder Suchtgiften ist ausnahmslos verboten.

Verstoß gegen die Hausordnung

Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Veranstaltung sofort zu beenden und die Kosten dem Mieter voll in Rechnung zu stellen.

Garderobe

Wir übernehmen keine Haftung für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände.

Bruch

Zu Bruch gegangenes Geschirr oder Glas, wird dem Mieter in Rechnung gestellt, sofern es nicht das hauseigene Personal verursacht hat.

Mitnahme von Gegenständen

Das Mitnehmen von Gegenständen oder Utensilien, welche als Eigentum der Fa. Kinsky´s Gastro GmbH unterliegen, ist verboten und wird als Diebstahl gewertet.

Mitnahme aufgemachter Getränke

Angefangene Flaschen, z.B. alkoholische Getränke, darf der Mieter bei Ende der Veranstaltung und nach Bezahlung mitnehmen.

Zu beachten ist der Flaschenpfand, den wir Ihnen verrechnen.

HACCP

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen Kontaminationsgefahr marktamtlich und im Sinne der HACCP-Richtlinien nicht erlaubt ist, mitgebrachte Lebensmittel im Lokal zu lagern oder zu konsumieren!

Übergebliebene Speisen dürfen eingepackt und von den Gästen mitgenommen werden. Zu beachten ist jedoch der Verderb der Lebensmittel, wir übernehmen dafür keine Haftung.

Der Verzehr erfolgt auf eigene Gefahr.

Lebensmittel wie Beef Tartar, roher Fisch oder gegarter Fisch dürfen nicht mitgenommen werden. Derartige Speisen sollten sofort verzehrt bzw. übriggebliebene Reste entsorgt werden, da die Vergiftungsgefahr bei rohen Lebensmitteln sehr hoch ist.

Reinigungspauschale

Die Reinigungspauschale ist bereits im Preis enthalten. Reinigungskosten, die durch Erbrechen wegen übermäßigem Alkoholkonsum oder verschütten von Speisen oder Getränken auf Wänden, Stühlen oder Sitzbänken, werden je nach Aufwand gesondert verrechnet.

Kündigung durch das Restaurant:

Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

a die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet

b der Ruf oder die Sicherheit des Restaurants gefährdet sind und

c im Falle höherer Gewalt.

Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Restaurant berechtigt.

Rechnungslegung:

Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind, sofern keine besonderen Vereinbarungen vorliegen, sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.

Öffentlich erreichen Sie uns mit der U1 (Station Vorgartenstraße) oder mit der Autobuslinie 11A

Nach Alkoholkonsum ist eine Taxifahrt zu empfehlen.

Ein Taxistand befindet sich direkt auf der Vorgartenstraße 195 vor dem Lokal.

Für etwaige Rechtschreib- oder Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Zufriedenheit unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen.

Das Retro-Team freut sich auf einen gemeinsame Veranstaltung mit Ihnen.